Heißt das, man kann wieder über das Autoradio telefonieren?
Beiträge von zandl
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Ja das klappt. Das Pause Symbol wird auch angezeigt.
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Nein leider klappt es nicht. Muss ich da sonst noch was aktivieren?
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Ich bin gespannt ob die Musikanzeige auf der Karte nun endlich funktioniert . . .
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Mittlerweile ist die Version 7.161 bereit zum installieren.
lg und viel Spass
Fabian -
Ich habe nun die einfachste Lösung gefunden, damit die iPod wiedergabe nicht unterbrochen wird.
Man erstellt eine neue LEERE Textdatei (*.chk) und überschreibt eine vorhandene Sprachdatei. Dann diese auf dem TomTom auswählen. Daraufhin kommt die Meldung keine Sprachdatei gefunden und schon ist Ruhe eingekehrt!
Habe das gestern probiert klappt einwandfrei.
Backup nicht vergessen.
Bei Fragen nur keine Scheu!
Viel Spass.
lg
Fabian -
Häng dein TomTom mal für 2 Stunden an den Strom (nicht im Auto) dann versuch wieder einzuschalten (bleib etwas länger auf den Taste).
lg
Fabian -
Hallo,
wenn der Ladezustand deines TomTom OK ist, mach bitte mal einen Reset.
Liebe Grüße
Fabian -
Also wenn es in jedem anderen Auto funktioniert, dann würde ich es dir empfehlen das Teil tauschen zu lassen.
lg
Fabian -
Hallo,
und du bist dir auch sicher, dass mit der Stromzufuhr alles OK ist?
lg
Fabian -
Hallo Dirk,
hier die ausführlich Information von TomTom:
http://www.tomtom.com/support/…ge=3&query=quick&FID=4756
lg
Fabian -
Versucht es mal mit einem Reset.
lg
Fabian -
Hallo,
hast schon mal einen Reset gemacht?
lg
Fabian -
Herzlich Willkommen.
man kann in den Routenoptionen die Berechungsweise umstellen (Autobahnen vermeiden, schnellster Weg kürzester Weg, Fussgänger, Radfahrer, usw.)
Es gibt einen TomTom Radar warner, aber bei dem muss natürlich eine Handyverbindung bestehen, damit TomTom diese immer ausm Netz laden kann, dasselbe gilt für die Baustellen und den Stauwarner. TomTom lädt hier die Informationen via GPRS Verbindung vom Handy runter und das geht natürlich auf deine Handyrechnung.
Es gibt aber auch andere Radarwarner. Die du am PC runterlädst und dann händisch rauf kopierst.
Hoffe deine Fragen beantwortet zu haben.
lg
Fabian -
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Vorgänger diese Karte schon aktiviert haben und deshalb diese nicht noch einmal aktiviert werden kann.
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Hast du schon versucht den GPSQuickFIx einzuspielen?
lg
Fabian -
Hallo,
hast du im Auto auch eine Dockingstation, wenn ja funktioniert dort das aufladen?
lg
Fabian -
Also ich habe bis dato noch keine Lösung gefunden. Mit ist nur aufgefallen das es Temperatur abhängig ist. Hatte auch Situationen wo kein Knistern war und dann wars wiedermal heftiger.
Hälst mich bitte auf dem laufenden was TomTom dazu meint.
Danke.
Liebe Grüße
Fabian -
Hier gibts das Proggi --> http://www.pasternak.net/jooml…details/gid,38/Itemid,70/
Soll ich die OVI's für die Schweiz für meine morgige Italien reise oben lassen oder entfernen?
Danke.
Liebe Grüße
Fabian -
Da ich schon viel über dieses Thema gehört habe, habe nun auch mal etwas genauer rescherschiert. Habe dann auch folgendes gefunden:
19.06.2007
GPS-Navigationsgeräte, die für den Autofahrer interessante Punkte (POI = Points of Interest) ausweisen, sind eine bewährte Hilfe für Autofahrer. Manche Produkte informieren nicht nur über Ausweichrouten oder die nächste Tankstelle, sondern warnen auch vor bekannten Radarstandpunkten. "In Österreich sind solche Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen kein Problem. Aber in Deutschland und in der Schweiz sind diese Geräte verboten", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler.
"In der Schweiz gelten GPS-Navigationsgeräte mit Radar-Warn-POI als verbotene Geräte, die die Behörden bei der Verkehrskontrolle behindern", weiß die ÖAMTC-Juristin. Um ein illegales GPS-Gerät handelt es sich dann, wenn es vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder vor Ampeln mit Kameras warnt. Sobald jemand ein solches Gerät in der Schweiz in den Verkehr bringt, erwirbt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, befestigt oder in irgendeiner Form verwendet oder nur beim Anpreisen mitwirkt, macht er sich strafbar. Es droht eine Geldbuße und die Behörden sind berechtigt, die Geräte zu konfiszieren. Für eine Bestrafung müsste der Polizist dem Autofahrer aber nachweisen können, dass die Warn-Funktion aktiviert war.
Für Deutschland gilt Ähnliches: Wird man mit einem betriebsbereiten Navigationsgerät mit Radarwarnfunktion erwischt, muss man mit einer Strafe in der Höhe von mindestens 75 Euro rechnen. "Auch in Deutschland droht, dass diese Navi-Geräte von der Polizei sichergestellt und vernichtet werden", erläutert Hirtler.
In Österreich sind nur solche Radarwarngeräte verboten, die aktiv über Funkwellen Radarstandorte aufspüren. Die GPS-Navigationsgeräte greifen jedoch auf zuvor gemeldete Standorte zurück. Deshalb sind sie in Österreich erlaubt.
So kann man sein Navi-Gerät trotz Radarwarner nutzen:
Vor der Fahrt ins benachbarte Ausland müssen Autofahrer sicherstellen, dass ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Geschwindigkeits- oder anderen Polizeikontrollen für die Schweiz oder Deutschland enthält. Standardmäßig voreingestellte Standorte sollten - wenn möglich - gelöscht oder zumindest die Funktion deaktiviert werden. "Anleitungen zum Löschen finden sich auf den Homepages der Gerätehersteller", so die ÖAMTC-Juristin abschließend.
Hier noch der Link zum offiziellen Dokument der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://www.surfinagain.com/images/astrafaq.pdf
Quelle: Auto Motor Sport
Liebe Grüße
Fabian